Die Fachanwälte für Erbrecht Wolfgang Roth und Thomas Maulbetsch haben beide den Lehrgang zum "Nachlasspfleger" bestanden und wurden nun entsprechend zertifiziert.
... → mehrDass das Erbschaftsfundraising immer bekannter wird, ist mittlerweile auch in juristische Fachkreise durchgedrungen. FAErbR Wolfgang Roth wurde deshalb von der für Juristen führenden Fachzeitschrift NJW (Neue Juristische Wochenschrift) gebeten, dazu ein kurzes Interview abzugeben. Anbei finden Sie das Interview, das in einer der nächsten Ausgaben veröffentlicht wird:
... → mehrPressestimmen:
Geht es nicht den meisten Menschen so? Solange sie gesund und fit sind, blenden sie die Tatsache aus, dass sich dies auch einmal ändern kann und dass sie besser daran täten, für diesen Fall vorzusorgen und Personen ihres Vertrauens zu bevollmächtigen [...]. Für den Normalbürger ist die Formulierung der Verfügungen eine Terra incognita.
Nur in Louisiana haben bestimmte Kinder und deren eigene Abkömmlinge einen Pflichtteilsanspruch gemäß einer bestimmten Pflichtteilsquote. Pflichtteilsberechtigt sind alle Kinder, die jünger als 24 sind sowie ältere Kinder, wenn sie dauerhaft aufgrund körperlicher oder seelischer Gebrechen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst aufzubringen.
... → mehrÄußert sich der spätere Erblasser zum Scheidungsbegehren seiner Ehefrau im Scheidungsverfahren nicht, bleibt diese nach dessen Tod während des Scheidungsverfahrens Erbin.
... → mehrDer STERN-Vorsorgeplaner ist seit 9.9.2011 erschienen. (s. "Publikationen")
... → mehrIm Rahmen seiner Dozententätigkeit am AN-Institut der Hagen Law School unterrichtet FAErbR Roth den Teilbereich "Testamentsvollstreckung".
... → mehrDer Vorsorgeplaner
Wie Sie durch Vollmachten, Verfügungen und Testamente für den Krankheits-, Pflege- und Erbfall vorsorgen
Erscheinungsdatum: 09.09.2011
Das OLG Düsseldorf fordert für die wirksame Beschränkung des Pflichtteilsrechts „in guter Absicht“ die hinreichende Angabe des Kernsachverhaltes in der letztwilligen Verfügung.
... → mehrKosten der Todesanzeige sind „Beerdigungskosten“ trotz fehlender Namensnennung
Auch wenn der Name eines Angehörigen des Erblassers in einer Todesanzeige fehlt, sind die dafür angefallenen Inseratskosten als Beerdigungskosten gemäß § 1968 BGB anzusehen und somit Nachlassverbindlichkeiten.